Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbetreibende
Stand: Dezember 2020
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für Werbetreibende („Advertiser“) regeln die Nutzung der unter des von der BETTERTRUST Media GmbH, Luisenstraße 40, 10117 Berlin („BETTERTRUST“), bereitgestellten Marktplatzes “BETTERTRUST Marktplatz“, durch die registrierte Advertiser ihre Werbung in Verlagsangeboten von registrierten Verlagen („Publisher“) zielgruppenspezifisch platzieren und veröffentlichen können.
Publisher sind auf die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen für Publisher verwiesen, die unter hello@pryntad.com angefragt werden können.
1.2 Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden registrierte Advertiser und Publisher einheitlich als „Teilnehmer“ von BETTERTRUST bezeichnet.
1.3 Der Nutzung des BETTERTRUST-Marktplatzes liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichende AGB werden nicht anerkannt. Diese AGB regeln nicht nur Rechte und Pflichten zwischen den Teilnehmern und BETTERTRUST, sondern zugleich Rechte und Pflichten der Teilnehmer untereinander.
1.4 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und BETTERTRUST sowie den Teilnehmern untereinander, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.5 BETTERTRUST behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden mindestens vier Wochen vor dem in Kraft treten per E-Mail übermittelt. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. BETTERTRUST wird gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der 4-Wochenfrist hinweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der neuen (geänderten) AGB, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Das Vertragsverhältnis wird dann ohne die vorgeschlagene Änderung fortgeführt. Das Recht der Parteien zur Kündigung der Teilnahme an dem Marktplatz bleibt unberührt. Auf diese Möglichkeit der Kündigung wird ebenfalls gesondert hingewiesen.
2. Teilnahme
2.1 Zur Teilnahme an dem Marktplatz müssen die Teilnehmer ein Gebot abgeben. Teilnehmen können nur juristische Personen oder einzelkaufmännische Unternehmen.
2.2 BETTERTRUST prüft das jeweilige Gebot des Teilnehmers. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Advertiser von BETTERTRUST per E-Mail eine Bestätigung („Bestätigungsmail“) über die Abgabe seines Gebotes. Durch die Bestätigungsmail von BETTERTRUST kommt ein Rahmenvertrag über die Nutzung des BETTERTRUST-Marktplatzes zwischen BETTERTRUST und dem Advertiser zustande („Nutzungsvertrag“).
3. Vertragsverhältnis mit BETTERTRUST (Nutzungsvertrag)
3.1 Die Nutzung des pryntad-Marktplatz dient ausschließlich dazu, dem Teilnehmer die Möglichkeit zu eröffnen, den pryntad-Marktplatz als Advertiser für mögliche Vertragsabschlüsse im Zusammenhang mit der Abwicklung von Werbekampagnen zwischen Advertisern bzw. Publishern zu nutzen. Es wird durch die Vereinbarung der AGB kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruchnahme der Service-Leistungen des BETTERTRUST-Marktplatzes oder einen Anzeigenvertrages begründet.
3.2 Ein möglicher Kampagnenvertrag über die Schaltung von Anzeigen in Printprodukten eines Publisher kommt ausschließlich zwischen den jeweiligen Advertisern und dem jeweiligen Publisher zustande. BETTERTRUST vermittelt insoweit nur den jeweiligen Vertrag.
3.3 Der Teilnehmer versichert, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben gegenüber BETTERTRUST verantwortlich. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass falsche Angaben BETTERTRUST zur Stornierung von Werbekampagnen und/oder zum Ausschluss der Teilnahme am pryntad-Marktplatz führen können. Etwaige Schadensersatzansprüche von BETTERTRUST, anderen Teilnehmern und/oder sonstigen Dritten bleiben hiervon unberührt.
4. Zustandekommen des jeweiligen Anzeigenauftrages
4.1 Plant der Advertiser die Durchführung der jeweiligen Werbekampagnen kann er im System von BETTERTRUST ein Angebot für eine Kampagne anlegen („Angebot“). In diesem Zusammenhang wird er vom System aufgefordert, die wirtschaftlichen Details des jeweiligen Kampagnenauftrages anzugeben.
4.2 Der Advertiser besitzt in ausgewählten Fällen auch die Möglichkeit, einen oder mehrere konkrete bereits vorhandene Anzeigenangebote auswählen, die für seine Kampagne in Betracht kommen.
4.3 Nachdem durch den Advertiser im System ein oder mehrere Gebote eingepflegt oder bereits vorhandene Angebote ausgewählt wurden (einheitlich: „Angebot“), erhalten alle ausgewählten Publisher, eine entsprechende Mitteilung, aus der sich die Einzelheiten des jeweiligen Angebotes für einen Kampagnenauftrag ergeben. An das oder die Angebote ist der Advertiser für jeweils zehn Werktage gebunden. Der Advertiser verpflichtet sich, bis zum Zustandekommen des jeweiligen Anzeigenauftrages es zu unterlassen, eine direkte Kommunikation mit dem jeweiligen Publisher durchzuführen. Die gesamte Kommunikation läuft ausschließlich über BETTERTRUST. Sollte ein Publisher das jeweilige Angebot nicht oder nur verspätet annehmen, ist BETTERTRUST berechtigt, das oder die abgegebenen Angebote unverbindlich auch an dritte Publisher weiterzuleiten. BETTERTRUST ist auch berechtigt, im Falle der Ablehnung eines Angebotes in Rücksprache mit dem jeweiligen Publisher dem Advertiser einen erneuten Gegenvorschlag zu unterbreiten.
4.4 Jeder Publisher, der bereit ist, das jeweilige Angebot zu den unterbreiteten Konditionen anzunehmen, kann die Annahme des Angebotes erklären, in dem er das Angebot annimmt, und zwar durch eine Email mit einer Buchungsbestätigung oder eine sonstige bestätigende Handlung („Annahme“). Zusätzlich informiert BETTERTRUST den Advertiser in einer (unverbindlichen) Informationsmail über das Zustandekommen oder die Ablehnung des jeweiligen Anzeigenauftrages.
4.5 Kommt unter Nutzung von BETTERTRUST eine Einigung über die Schaltung von Anzeigen zwischen den jeweiligen Teilnehmern zustande, kommt ein direktes Vertragsverhältnis über die Schaltung der vereinbarten Werbemittel, den Preis, den Umfang und die Dauer der Kampagne zwischen den Teilnehmern dieser Kampagne zustande („Kampagnenvertrag“), das von dem Nutzungsvertrag (§ 2.2.) zu unterscheiden ist. BETTERTRUST stellt insoweit nur den Marktplatz zur Verfügung und tritt als Vermittler des jeweiligen Anzeigenvertrages auf. BETTERTRUST ist kein Vermarkter.
4.6 Die näheren Einzelheiten des Anzeigenvertrages (Umfang, Dauer, Vergütung, Teilnehmer, Platzierung) ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, die vom Publisher nach Abschluss der jeweiligen Buchungsphase (vgl. 4.4.) ausgegeben wird. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist für die Teilnehmer der jeweiligen Kampagne rechtsverbindlich.
4.7 Sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen einem Advertiser und einem Publisher kommt, kommt der jeweilige Anzeigenvertrag unter Einbeziehung der jeweiligen AGB des jeweiligen Publishers zustande. Die jeweils anwendbaren AGB des jeweiligen Publishers kann der Advertiser auf der jeweiligen Website des Publishers einsehen.
4.8 Vertragspartner ist stets der registrierte und in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Teilnehmer und zwar auch in den Fällen, in denen er (z.B. als Agentur) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Werbung für Dritte einstellt oder entgegennimmt.
4.9 In welcher Form und in welcher Reihenfolge die jeweiligen Titel für eine jeweilige Anzeigenkampagne ausgewählt und vorgeschlagen werden, ist allein im Ermessen von BETTERTRUST. Ungeachtet dessen besitzt BETTERTRUST jederzeit die Möglichkeit, Publishern entgeltliche Angebote zu unterbreiten für eine besondere Platzierung. In diesem Falle wird BETTERTRUST die jeweilige Platzierung allerdings als Werbung kennzeichnen.
5. Gebühren, Zahlungsmodalitäten
5.1 Der Advertiser verpflichtet sich, dass entsprechend dem Anzeigenauftrag vereinbarte Anzeigenhonorar fristgemäß an den jeweiligen Publisher zu zahlen.
5.2 Eine etwaige Stornierung des Auftrages richtet sich nach den Stornobedingungen des jeweiligen Publishers.
5.3 Eine Vergütung für die Nutzung des BETTERTRUST-Marktplatzes erfolgt nicht. BETTERTRUST wird ausschließlich durch die Publisher vergütet.
6. Leistungserbringung, Weiterentwicklung und Verfügbarkeit von BETTERTRUST
6.1 BETTERTRUST ist berechtigt, die Funktionen des BETTERTRUST-Marktplatzes zu ändern, insbesondere sie weiterzuentwickeln, zu ergänzen, einzuschränken und/oder auf den aktuellsten technischen Stand zu bringen.
6.2 BETTERTRUST bemüht sich um durchgehende Verfügbarkeit der Server des BETTERTRUST-Marktplatzes. Der Teilnehmer erkennt an, dass dies nicht garantiert werden kann, auch keine zeitlichen Angaben zu bestimmten Verfügbarkeiten gemacht werden können. Insbesondere haftet BETTERTRUST nicht für vorübergehende Störungen von BETTERTRUST. Notwendige Wartungs- und Sicherheitsarbeiten werden in der Regel außerhalb der zentralen Nutzungszeiten durchgeführt. Sollten Wartungs- und/oder Sicherheitsarbeiten, die den Service von BETTERTRUST erheblich stören, absehbar sein, werden die Teilnehmer unter Umständen vorab informiert.
7. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen
7.1 BETTERTRUST kontrolliert die eingestellten, übermittelten und/oder veröffentlichten Anzeigen grundsätzlich nicht. BETTERTRUST trägt daher keine Verantwortung und übernimmt auch keine Haftung für die vom Teilnehmer eingestellten, übermittelten und/oder veröffentlichten Inhalte.
7.2 Soweit nicht bereits an anderer Stelle ausdrücklich bestimmt, ist BETTERTRUST insbesondere berechtigt, die Durchführung einer über BETTERTRUST initiierten Anzeigenkampagne jederzeit zu unterbrechen, wenn
- diese rechtswidrige Inhalte enthalten,
- aufgrund der dargestellten Inhalte Dritte Rechte gegen BETTERTRUST geltend machen und/oder
- wenn nach billigem Ermessen von BETTERTRUST die Reputation der Plattform beeinträchtigt werden könnte.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Die Abwicklung des Anzeigenauftrages erfolgt auf das eigene Risiko des Teilnehmers. BETTERTRUST haftet insbesondere nicht für
- Angaben zu einzelnen Belegungseinheiten, Titeln etc. von Publishern oder zu Angaben zu den Publishern selbst. BETTERTRUST haftet auch ebenfalls nicht für AGB oder sonstige Regelungen von Publishern.
- eine eventuelle Verspätung, Löschung, Fehlübertragung oder einen Speicherausfall bei der Kommunikation mit BETTERTRUST und/oder zwischen den einzelnen Teilnehmern,
- Schäden am Computersystem oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten des Teilnehmers,
- die missbräuchliche Nutzung durch Dritte von Angaben und Informationen, welche die Teilnehmer selbst Dritten zugänglich gemacht haben,
- für den Datenverlust von Teilnehmern oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Teilnehmern (z.B. durch Hacker). Eine Datensicherung oder Vorhaltung von Backups durch BETTERTRUST erfolgt nach branchenüblicher Übung. Sollte der Advertiser und/oder Publisher einen Datenverlust erleiden, wird sich BETTERTRUST bemühen, den Zustand vor dem Datenverlust wiederherzustellen. Eine Verpflichtung von BETTERTRUST hierzu besteht allerdings nicht.
8.2 BETTERTRUST übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder sonstige Beeinträchtigungen, es sei denn dass dadurch entstandene Schäden durch einen Versicherer von BETTERTRUST gedeckt sind und erstattet werden.
8.3 BETTERTRUST und die mit dem pryntad-Marktplatz verbundenen Anbieter von Telekommunikationsdiensten haften nicht für den Ersatz von jeglichen Schäden, die sich durch die Benutzung oder Nichtbenutzung des BETTERTRUST-Marktplatzes und/oder von BETTERTRUST ergeben.
8.4 Jede sonstige Haftung von BETTERTRUST, soweit eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen gegeben sein sollte, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die von BETTERTRUST, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Ist der Teilnehmer Unternehmer, beschränkt sich die Haftung von BETTERTRUST bei grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
In jedem Falle ist die Haftung von BETTERTRUST auf unmittelbare Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden (insbesondere auch entgangenen Gewinn) wird ausgeschlossen.
8.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt ebenfalls für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.6 Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen BETTERTRUST an Dritte zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sämtliche gegen BETTERTRUST gerichteten Ansprüche vertraglicher oder deliktischer Art.
9. Aufrechnung
Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BETTERTRUST anerkannt sind.
10. Nennung des Teilnehmers für Eigenwerbung von BETTERTRUST
BETTERTRUST ist berechtigt, Namen und Marken der Teilnehmer sowie die unter Nutzung von BETTERTRUST beworbenen Dienstleistungen als Referenz im Rahmen von Eigenwerbung (offline und online) zu verwenden. Hiervon ausgeschlossen sind personenbezogene Daten der Teilnehmer.
11. Vertragsdauer, Kündigung und Deaktivierung des Accounts
11.1 Der Nutzungsvertrag zwischen BETTERTRUST und dem Teilnehmer nach Maßgabe von § 2.2. wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet spätestens mit Löschung oder Sperrung des Accounts. Der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Quartalsende schriftlich ordentlich kündbar.
11.2 BETTERTRUST ist berechtigt, den Account des Teilnehmers zu deaktivieren, wenn dieser innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten hiervon keinen Gebrauch gemacht und keine Buchungen über BETTERTRUST erfolgt sind. BETTERTRUST wird den Teilnehmer hierüber entsprechend informieren.
11.3 Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch BETTERTRUST liegt insbesondere bei einem Verstoß des Teilnehmers gegen die Regelungen dieser AGB und die darin bereits ausdrücklich genannten Kündigungsgründe vor, die unter Umständen auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen auslösen können. Weitere außerordentliche Kündigungsgründe sind:
- Wiederholte unberechtigte Stornos von Advertisern gegenüber Publishern.
- Wiederholte Nichtzahlung.
- Bewusst unwahre Angaben
11.4 Die außerordentliche Kündigung nach den vorstehenden Bestimmungen muss gegenüber der jeweils anderen Partei schriftlich erklärt werden, wobei der Teilnehmer zu einer Erklärung per E-Mail nicht berechtigt ist.
11.5 Nach erfolgter Kündigung wird der Account des Teilnehmers deaktiviert.
12. Datenschutz
12.1 Die Teilnehmer verpflichten sich, die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben zu beachten.
12.2 Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten des Teilnehmers (Account von Publisher bzw. Advertiser) von BETTERTRUST erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Teilnehmers wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
12.3 Personenbezogene Daten des Teilnehmers werden von BETTERTRUST in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt.
12.4 Soweit kein gesetzlicher Zwang besteht, erfolgt eine Weitergabe von erhobenen oder gespeicherten Informationen an Dritte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere umfasst dies eine Weitergabe der gespeicherten Informationen an Dritte nur in dem Umfang, wie sie für die Ausführung der Aufträge des Teilnehmers, zur Bearbeitung seiner Anfragen oder für seine Betreuung benötigt werden. Dazu gehört auch, dass die vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen zu den oben erwähnten Zwecken mit anderen mit BETTERTRUST verbundenen Unternehmen ausgetauscht werden.
12.5 BETTERTRUST erhebt, verarbeitet und nutzt Nutzungs- und Abrechnungsdaten und zwar auch über die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hinaus, soweit dies für Zwecke der Abrechnung erforderlich ist. Im Übrigen werden Daten nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses mit BETTERTRUST nicht weiter verwendet.
12.6 BETTERTRUST wird dem Teilnehmer auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er den Teilnehmer betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
13. Mitteilungen
13.1 Mitteilungen von BETTERTRUST an Teilnehmer erfolgen per E-Mail.
13.2 Mitteilungen von Teilnehmern müssen per E-Mail an die entsprechenden E-Mail-Adressen oder per Post an die unter § 1.1 angegebene Adresse erfolgen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
14.2 Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind sich die Parteien darüber einig, dass an deren Stelle eine Regelung tritt, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
14.3 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mit BETTERTRUST entstehenden Ansprüche ist, soweit dies vereinbart werden kann, Hamburg.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist – auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Teilnehmern – auf die Rechtsbeziehungen aus dem Nutzungsvertrag zwischen BETTERTRUST und den Teilnehmern ergänzend deutsches Recht anzuwenden.
Hamburg, Dezember 2020, BETTERTRUST GmbH (hello@pryntad.com)